Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter (DJ-Labor) und dem Mieter über Ton-, Licht- DJ- und Veranstaltungstechnik
sowie weitere bewegliche Güter, die über unsere Webseite, in unseren Geschäftsräumen, oder sonstige Kommunikationswege angeboten werden.



2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde telefonisch, per E-Mail oder mündlich eine verbindliche Buchung vornimmt und diese vom Vermieter durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail bestätigt wird.
Die Reservierung wird in der Regel erst durch vollständige Vorauszahlung per Banküberweisung verbindlich.
In Ausnahmefällen ist auch Zahlung bei Abholung oder Zahlung auf Rechnung nach vorheriger Absprache möglich



3. Reservierungen
Reservierungen werden ausschließlich gegen vollständige Vorauszahlung per Überweisung auf unser Bankkonto angenommen.
Die Reservierung gilt erst als verbindlich, wenn der vollständige Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.
Die Verfügbarkeit der Mietgegenstände wird in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt.
Kunden, deren Zahlung später eingeht, erhalten keine Reservierungsgarantie.



4. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Zeiten.



5. Zahlung
Die Zahlung des Mietpreises erfolgt in der Regel im Voraus per Überweisung.
In Ausnahmefällen sind Zahlung bei Abholung in bar oder Zahlung auf Rechnung nach vorheriger Absprache möglich.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.



6. Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung ist jederzeit möglich, muss jedoch schriftlich per E-Mail erfolgen.
Es gelten folgende Stornogebühren:

– bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
– ab 13 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– ab 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.



7. Übergabe, Rückgabe und Haftung des Mieters
Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt durch Abholung oder Lieferung. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte und Gegenstände vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Mietgebühr in Höhe von dreißig Prozent der vereinbarten Tagesmiete pro Versäumnistag zu berechnen.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, Verluste oder unsachgemäße Nutzung der Geräte.
Im Schadens- oder Verlustfall haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände.
Etwaige Schäden oder Fehlteile sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.



8. Versicherung der Mietgegenstände
Eine Versicherungspflicht besteht nicht, das Risiko trägt der Mieter selbst.
Der Vermieter verfügt nicht über eine Versicherung für die vermieteten Geräte und Gegenstände.



9. Haftung bei Show-Lasern
Für Show-Laser gelten besondere Vorschriften zur Installation, Platzierung und Inbetriebnahme.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Handhabung und die Einhaltung aller gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen liegt ausschließlich beim Mieter.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Defekt oder fehlerhafte Installation der Show-Laser entstehen.“
Der Mieter ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme der Showlaser eine Einweisung durch den Vermieter, der als Laserschutzbeauftragter fungiert, zu erhalten und die Sicherheitsanweisungen strikt zu befolgen.
Für Schäden, die durch Missachtung dieser Anweisungen entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.“ Passt das so



10. Haftungsausschluss bei Lieferung und Einsatz
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne, die durch Ausfall, Verspätung oder Mängel bei der Lieferung, beim Aufbau oder während des Einsatzes der vermieteten Geräte entstehen.
Dies umfasst insbesondere technische Defekte, Ausfälle des Lieferfahrzeugs, Personalausfälle sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Veranstaltungsausfälle oder Verzögerungen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.